Private Krankenversicherung & Beihilfe
WICHTIG: AKTUELL NEHME ICH NUR GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN AUF! Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie. Dabei ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) Grundlage der Abrechnung. Da es bei den verschiedenen Versicherungen jedoch große Unterschiede in den Tarifbedingungen gibt, erkundigen Sie sich bitte vor dem Erstgespräch bei ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle. Dort wird man Ihnen sagen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen abgedeckt werden und Ihnen die entsprechender Unterlagen für die Beantragung zusenden. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, schickt Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage die benötigten Antragsformulare zu.
Selbstzahler
Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Da keine Daten an Kostenträger übermittelt werden, können Ihnen durch die Psychotherapie später auch keine Nachteile entstehen. Beispielsweise im Rahmen der Berufswahl (bevorstehende Verbeamtung), bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesem Fall benötigen Sie keine Anträge sondern vereinbaren einfach direkt einen Termin mit mir. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 2,3facher Steigerungssatz; aktuell 100,55 € je 50 min). Die Kosten sind steuerlich als Außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie unter allen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten auswählen. Einen Psychotherapeuten mit Kassensitz können Sie einfach so mit Ihrer Versicherungskarte aufsuchen. Daher müssen Sie zum Erstgespräch und an jedem Anfang des Quartals Ihre Versichertenkarte mitbringen.